Vermessungsingenieur/-in und Vermessungstechniker/-in gesucht

Zur Erweiterung unseres Vermessungsbüros suchen wir Vermessungsingenieure sowie -techniker. Sie suchen eine neue Herausforderung und haben Spaß an der Arbeit im Büro am Computer, sowie an der frischen Luft, dann bewerben Sie sich bei uns. Wir suchen technikaffine Mitarbeiter, die ein vielseitiges Arbeitsfeld schätzen. Außer der Katastervermessung bedienen wir für unsere Kunden auch das große Feld der Ingenieur- und Bauvermessung. Unser Büro ist mit der modernsten Messtechnik ausgestattet und wir arbeiten neben den üblichen Messverfahren (GPS- und Tachymetrie) auch mit 3D-Laserscannern an spannenden Projekten. Neben der Technik bieten wir Ihnen auch ein zukunftsfähiges Arbeitsumfeld, welches sich seit Jahrzehnten schon bewährt hat und auch noch Jahrzehnte bewähren soll. Unsere Philosophie ist es, an der modernen Entwicklung in unserem Berufswesen teilzuhaben und diese auch mitzugestalten. Wir würden uns sehr freuen, Sie in unserem Team begrüßen zu dürfen. Ein genaues Anfoderungsprofil entnehmen Sie der Stellenausschreibung.

Ihr Vermessungsbüro Schröder

Vermessung aus der Luft mit Drohnen

Der vermessungstechnische Einsatz von Drohnen ist vielfältig. Die Vermessung aus der Luft spart Zeit und somit auch Kosten. Große Flächen wie Baustellen können innerhalb kürzester Zeit vermessen werden. Das so gewonnene Bildmaterial eignet sich z.B. zur Erstellung von Punktwolken und dreidimensionalen Geländemodellen. Eine regelmäßige und standortgleiche Vermessung mittels Drohnen können zum Beispiel bei Baugruben, Deponien oder Baustellen ohne großen Aufwand durchgeführt werden. Ebenso lässt sich die gewonnen Punktwolke mit einer 3D-Laserscan-Punktwole verschneiden.

Zusammen mit einem erfahrenen Multikopter-Partner, für die Befliegung, bieten wir nun diese neue Dienstleistung an. Die vermessungstechnische Weiterverarbeitung erfolgt ausschließlich von unseren Mitarbeitern im eigenen Büro und wird nicht, wie bei vielen anderen Ingenieurbüros üblich, an Firmen im Ausland abgegeben. Somit sicheren wir unseren eigenen Anspruch an Korrektheit und die nötige Qualität. Sprechen Sie uns einfach an.

Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Drohnenvermessung

Drohnen ermöglichen einen ganz anderen Blickwinkel auf zu vermessende Objekte und Flächen, als die herkömmliche Vermessung am Boden. Mittels Photogrammmetrie lassen sich große Punktwolken, zur weiteren vermessungstechnischen Verarbeitung, generieren. So lassen sich effizient 3D-Geländemodelle erstellen, welche in den unterschiedlichsten Bereichen Anwendung finden. Beginnend bei Bauprojekten in Regionen, in denen besonders auf das Terrain eingegangen werden muss, bis zur Fördermengenbestimmung im Tagebau. Ebenso bietet sich die Möglichkeit, die Daten der Drohnen-Vermessung mit den Daten eines normalen 3D-Laserscans zu verschneiden. Dies ist in Bezug auf Dachstrukturen oder weitreichendem Gelände sehr hilfreich.

Multikopter ermöglichen viele weitere Blickwinkel auf ein zu vermessendes Objekt bzw. ein Gelände. Ebenfalls ermöglicht die hierbei verwendete Photogrammmetrie eine enorme Effizienzsteigerung bei großen Projekten im Gegensatz zur konventionellen Vermessung mittels GPS und Tachymeter. Unser Partner, welcher die Befliegung durchführt, arbeitet mit verschiedenen Multikoptern in unterschiedlicher Größe und ist seit 2015 am Markt. Die vermessungstechnische Auswertung der Daten erfolgt ausschließlich durch unsere eigenen Mitarbeiter und wird nicht durch Fremdfirmen durchgeführt. Dieses Vorgehen sichert unseren qualitativen Anspruch auf die Richtigkeit der Ergebnisse.

Mögliche weiter Anwendungen sind zum Beispiel:

  • Digitale Geländemodelle (DGM)
  • Lage- und Höhenpläne
  • 3-D Visualisierung von Gebäuden oder sonstigen Objekten
  • Massenermittlungen
  • Erzeugung von Orthophotos

und vieles mehr…

Hinweis zur Einführung des integrierten Raumbezugs 2016

Die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) hat beschlossen, eine neue Realisierung des einheitlichen integrierten geodätischen Raumbezugs des amtlichen Vermessungswesens einzuführen:
  • Bundeseinheitlich zum 01.12.2016 führen die Länder der Bundesrepublik Deutschland verbesserte ETRS89-Koordinaten und ellipsoidische Höhen für die SAPOS®-Referenzstationen und die Geodätischen Grundnetzpunkte ein. Diese verbesserten Koordinaten unterscheiden sich in der Lage nur geringfügig (im Millimeterbereich) von den bisherigen Werten, weisen aber eine höhere innere Genauigkeit auf. Bei der praktischen Verwendung des neuen Raumbezugs, z.B. bei Vermessungsarbeiten im Liegenschaftskataster, führt es zu keinen nennenswerten Änderungen der gemessenen Koordinaten.
    Die konsistenteren ellipsoidischen Höhen sind eine wichtige Voraussetzung für die Steigerung der Genauigkeit bei der satellitengestützen Bestimmung physikalischer Höhen.
  • Ferner wird das „German Combined QuasiGeoid 2016 (GCG2016)“ als neues amtliches AdV-Quasigeoid eingeführt. In Verbindung mit den neuen ellipsoidischen Höhen ist eine Genauigkeitssteigerung bei der satellitengestützen Höhenbestimmung unter Nutzung der  SAPOS®-Referenzstationen gegeben. Die Integration des neuen AdV-Quasigeoids in den SAPOS®-Dienst erfolgt ebenfalls zum 01.12.2016.
    Eine Weiternutzung des bisherigen Quasigeoidmodells GCG2011 in Verbindung mit  den SAPOS®-Diensten führt ab dem 01.12.2016 zu unrichtigen Ergebnissen!.
  • Ebenfalls zum Stichtag 01.12.2016 wird in Rheinland-Pfalz das „Deutsche Haupthöhennetz 2016 (DHHN2016)“ als neuer amtlicher Höhenbezugsrahmen eingeführt.
    Die neuen Höhenangaben in DHHN2016 werden ab dem Stichtag in den ATK-Ausgabeprodukten „Einzelnachweis Höhenfestpunkt“ und „Punktliste“ als amtliche Höhe ausgewiesen. Da nicht alle Höhenfestpunkte in Rheinland-Pfalz neu gemessen werden konnten, bitten wir Sie  zukünftig die Angaben „Messjahr“ und „Genauigkeitsstufe“ auf den ATK-Ausgabeprodukten zu beachten und entsprechend zu werten.
    Die Differenzen zwischen den bisherigen amtlichen Höhen in DHHN92 und den neuen Höhen in DHHN2016 betragen zwischen + 44 mm im Norden und – 65 mm im Süden von Rheinland-Pfalz. Da dies deutlich über der Messgenauigkeit des Nivellements liegt, möchten wir Sie rechtzeitig informieren und um Beachtung bitten. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass bei einer Vermischung der beiden Systeme keine brauchbaren Messergebnisse erzielt werden können!
    Anwendern, die eigene Höhenfestpunktfelder unterhalten oder Höheninformationen zu Objekten führen, wird dringend empfohlen, diese Höhenangaben in das DHHN2016 umzustellen.
  • Abschließend bleibt zu vermelden, dass das „Deutsche Hauptschwerenetz 2016 (DHSN2016)“ als neuer amtlicher Schwerebezugsrahmen eingeführt wird.

Weitere Informationen zum Quasigeoidmodell für Rheinland-Pfalz finden Sie hier.

Mietflächenberechnung

Exakte Mietflächen werden für Immobiliengeschäfte klar strukturiert benötigt. Sie dienen als  Bewertungsgrundlage, Mietflächennachweis oder zur vertrieblichen Hilfe. Ermittelt werden die Flächen aus einem vorangegangenem Aufmaß oder auf Basis vorhandener Daten.

  • Mietflächen für gewerblichen Raum

Die von der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V. (gif) erstellten Richtlinien zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum (MF/G) werden häufig zur Bestimmung der Mietflächen herangezogen. Die Mietfläche ergibt sich in der Regel aus den Maßen zwischen den ortsgebundenen Wänden in Fußbodenhöhe, wobei Fußleisten oder Schrammborden unberücksichtigt bleiben. Örtliche An- oder Einbauten wie beispielsweise Heizkörper werden nicht in die Ermittlung der Mietfläche einbezogen. Nicht-tragende, also ortsungebundene Wände werden übermessen. Keine Mietflächen sind zum Beispiel Treppenläufe, Aufzüge oder Installationsschächte, die der vertikalen Erschließung des Gebäudes dienen.

  • Flächenberechnung nach DIN 277

Die DIN-Norm DIN 277 dient zur Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken oder Teilen von Bauwerken im Hochbau. Die Norm ist insbesondere bei der Flächenermittlung von Gebäuden mit mehreren Nutzungen anzuwenden.

Dipl. Ing. Rolf-Dieter Schröder

Berufliche Meilensteine von Dipl. Ing. Rolf-Dieter Schröder:

1971 – Abschluss Vermessungstechniker [Katasteramt Kreis Lippe]

1981 – Abschluss Dipl. Ing. (FH) [Fachhochschule Mainz]

1985 – Abschluss Dipl. Ing. [Technische Hochschule Darmstadt]

1988 – Abschluss Referendariat höherer technischer Dienst [Oberprüfungsamt Frankfurt]

1990 – Selbstständigkeit und Eröffnung des eigenen Büros mit Sitz in Ingelheim am Rhein


Mitgliedschaften

Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz – Vorsitzender des Fachgruppen Vermessung

VDV (Verband Deutscher Vermessungsingenieure)

DVW Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement e.V.

BDVI Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure – Vorstandsmitglied des Landesverbands Rheinland-Pfalz

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Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, wie Dipl.-Ing. Rolf-Dieter Schröder, sind hochqualifizierte Experten des Vermessungswesens. Als beliehene Freiberufler erfüllen sie hoheitliche Aufgaben für den Staat und sind damit funktional einer Behörde gleichgestellt. Sie führen etwa hoheitliche Vermessungen im Kataster durch und dürfen Beurkundungen vornehmen oder Bescheinigungen ausstellen. Da die Tätigkeit des ÖbVI eine hohe Verantwortung in sich trägt, ist die Art der Aufgabenausübung in einer Berufsordnung definiert.

Das in Artikel 14 des Grundgesetzes garantierte Eigentumssicherungssystem von Grund und Boden erfordert es, die hoheitlichen Aufgaben des Vermessungswesens staatlich zu gewährleisten.

Katastervermessung

Die Liegenschaftsvermessungen, auch Katastervermessung genannt, dient der Fortführung des amtlichen Liegenschaftskatasters und umfasst vor allem Arbeiten zur
  • Bildung neuer Flurstücke (Zerlegung, Sonderung)

Die Zerlegungsvermessung – auch Teilungsvermessung genannt – ist der katastertechnische Vorgang zur Bildung neuer Flurstücksgrenzen und damit zur Schaffung neuer Flurstücke. Sie ist damit eine Voraussetzung zur grundbuchrechtlichen Teilung eines Flurstückes. Der Verlauf der neuen Grenzen richtet sich nach den Wünschen der Eigentümer/innen/ Erwerber/innen unter Berücksichtigung planungs- und bauordnungsrechtlicher Belange. Die neuen Grenzpunkte werden mit Grenzmarken (Abmarkung) gekennzeichnet. Im Zuge der Vermessung werden die neuen Flurstücke in ihrer zukünftigen Form und Größe gebildet und mit neuen Flurstücksnummern versehen.

Die Sonderung ist die Aufteilung von Flurstücken auf der Grundlage der Daten des Liegenschaftskatasters ohne örtliche Katastervermessung. Die auf Berechnungen im Büro basierende Sonderung ist ein Instrument zur beschleunigten Fortführung des Liegenschaftskatasters. Sie wird durchgeführt, wenn die Bestimmung der neuen Flurstücksgrenzen und die Flächenberechnung ausreichend genau und zuverlässig nach der Liegenschaftskarte erfolgen können und die beteiligten Eigentümer dieser Verfahrensweise zustimmen. Die Zulässigkeit der Durchführung einer Sonderung ist jedoch aufgrund der rechtlichen und qualitativen Grundlagen des Liegenschaftskatasters begrenzt.

  • Ermittlung bestehender Flurstücksgrenzen (Grenzbestimmung)

Die Grenzbestimmung dient der Rechtssicherheit mit den Grenznachbarn und damit der dauerhaften Sicherung des Eigentums an Grund und Boden und der Bewahrung des Grenzfriedens. Die Grenzbestimmung ist die amtliche Aussage des örtlichen Verlaufs einer bestehenden Flurstücksgrenze entsprechend ihrem Nachweis im Liegenschaftskataster. Dazu werden anhand der Unterlagen des Liegenschaftskatasters die bestehenden Flurstücksgrenzen mit ihren Grenzpunkten in die Örtlichkeit übertragen. Die Grenzpunkte werden in der Örtlichkeit mit Grenzmarken (Abmarkung) gekennzeichnet.

  • Erfassung von Gebäuden oder Veränderungen an Gebäuden (Gebäudeeinmessung)

Hat sich der Gebäudebestand auf einem Flurstück verändert (Neubau, Grundrissveränderung), so ist der jeweilige Grundeigentümer verpflichtet, bis spätestens einen Monat nach Fertigstellung des Rohbaus die Gebäudeeinmessung auf seine Kosten zu beantragen. Durch die Gebäudeeinmessung wird das Liegenschaftskataster auf dem Laufenden gehalten.

Merkblatt zur Gebäudeeinmessungspflicht 

Vermessung mit Präzision und Effizienz

Vermessung mit Präzision und Effizienz

Das Ingenieurbüro, geführt von den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren Dipl. Ing. Rolf-Dieter Schröder und Carsten Schröder, M.Eng., besteht seit 30 Jahren in Ingelheim am Rhein. Mit Präzision, Fachkenntnis, Erfahrung, modernster Technologie und Verantwortungsbewusstsein beraten und bedienen wir unsere Kunden in dem gesamten Themenkomplex Vermessung / Geodäsie, Kataster, Wertermittlung, sowie Grundstücksangelegenheiten. Über unsere genauen Leistungen informieren wir Sie auf unserer Homepage oder sprechen Sie uns gerne gezielt an.

Da in Deutschland die Katasterverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland den Bundesländern untergeordnet ist, können wir Katasterleistungen nur für das Land Rheinland-Pfalz vollbringen. Alle anderen Leistungen bieten wir aber weit über die Grenzen von Rheinland-Pfalz und Deutschland hinaus an. Unser Büro selbst liegt in der Stadt Ingelheim am Rhein, dies ist in direkter Nähe zu den beiden Landeshauptstädten Mainz (RLP) und Wiesbaden (Hessen), den Oberzentren Frankfurt am Main und Darmstadt sowie zu den Mittelzentren Bingen am Rhein, Bad Kreuznach, Alzey, Eltville am Rhein und Rüdesheim am Rhein. Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie Fragen zum Thema Vermessung haben.