Übergabe der Bewertungen aller städtischen Wohnimmobilien in Bingen

Am 22.06.2021 überreichte der zertifizierte Sachverständige Carsten Schröder M.Eng. dem Bürgermeister der Stadt Bingen am Rhein Ulrich Mönch die Bewertungen aller stätischen Wohnimmobilien. Diese Immobilienbewertung fand auf Grund der aktuellen politischen Diskussion innerhalb der Stadt Bingen am Rhein bezüglich einer eventuell zu gründenden Wohnbaugesellschaft  statt. Mit der Hilfe der Verkehrswertberechnungen ist es den städtischen Gremien nun möglich, eine fundierte Diskussion zu führen. Für den von der Technischen Akademie Südwest e.V. und der Hochschule Kaiserslautern zertifizierten Sachverständigen Carsten Schröder, M.Eng. war es eine herausfordende und spannende Arbeit das Portfolio von über 200 Wohneinheiten der Stadt Bingen zu begutachten und zu bewerten. Bei der Übergabe an den Bürgermeister Ulrich Mönch äußerte sich dieser wie folgt: “Jetzt haben wir eine aktuelle und fundierte Grundlage, um die weiteren Diskussionen zur Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft führen zu können. Herzlichen Dank an das Büro Schröder.” Bei Wohnimmobilien stehen die erzielbaren Erträge und Renditen im Vordergrund. Es wurde daher das Ertragswertverfahren als Wertermittlungsverfahren zur Bewertung vom Sachverständigen gewählt.

Wertermittlung

Als öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie Mieten und Pachten erstellen wir für Sie Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB. Wir ermitteln unabhängig und fair den Marktwert Ihrer Immobilie unter Berücksichtigung, der gesetzlichen Vorgaben, des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Sprechen Sie uns einfach an.
  • Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Teil- und Wohnungseigentum

Verkehrswertgutachten werden oft benötigt bei Kauf und Verkauf, Scheidung, Erbschaft, Zwangsversteigerung oder für steuerliche und bilanzielle Zwecke. Der Verkehrswert eines Objekts ist nach § 194 Baugesetzbuch wie folgt definiert: „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

  • Miet- und Pachtwertgutachten

Miet- und Pachtwertgutachten werden oft bei Miethöhenauseinandersetzungen und Mietpreisverhandlungen benötigt. Es beinhaltet die begründete Schätzung des Miet-/Pachtwerts von Wohn- oder Gewerberaum unter Berücksichtigung der miet-/pachtwertrelevanten Eigenschaften.