Vermessungsingenieur/-in und Vermessungstechniker/-in gesucht

Zur Erweiterung unseres Vermessungsbüros suchen wir Vermessungsingenieure sowie -techniker. Sie suchen eine neue Herausforderung und haben Spaß an der Arbeit im Büro am Computer, sowie an der frischen Luft, dann bewerben Sie sich bei uns. Wir suchen technikaffine Mitarbeiter, die ein vielseitiges Arbeitsfeld schätzen. Außer der Katastervermessung bedienen wir für unsere Kunden auch das große Feld der Ingenieur- und Bauvermessung. Unser Büro ist mit der modernsten Messtechnik ausgestattet und wir arbeiten neben den üblichen Messverfahren (GPS- und Tachymetrie) auch mit 3D-Laserscannern an spannenden Projekten. Neben der Technik bieten wir Ihnen auch ein zukunftsfähiges Arbeitsumfeld, welches sich seit Jahrzehnten schon bewährt hat und auch noch Jahrzehnte bewähren soll. Unsere Philosophie ist es, an der modernen Entwicklung in unserem Berufswesen teilzuhaben und diese auch mitzugestalten. Wir würden uns sehr freuen, Sie in unserem Team begrüßen zu dürfen. Ein genaues Anfoderungsprofil entnehmen Sie der Stellenausschreibung.

Ihr Vermessungsbüro Schröder

Mietflächenberechnung

Exakte Mietflächen werden für Immobiliengeschäfte klar strukturiert benötigt. Sie dienen als  Bewertungsgrundlage, Mietflächennachweis oder zur vertrieblichen Hilfe. Ermittelt werden die Flächen aus einem vorangegangenem Aufmaß oder auf Basis vorhandener Daten.

  • Mietflächen für gewerblichen Raum

Die von der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V. (gif) erstellten Richtlinien zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum (MF/G) werden häufig zur Bestimmung der Mietflächen herangezogen. Die Mietfläche ergibt sich in der Regel aus den Maßen zwischen den ortsgebundenen Wänden in Fußbodenhöhe, wobei Fußleisten oder Schrammborden unberücksichtigt bleiben. Örtliche An- oder Einbauten wie beispielsweise Heizkörper werden nicht in die Ermittlung der Mietfläche einbezogen. Nicht-tragende, also ortsungebundene Wände werden übermessen. Keine Mietflächen sind zum Beispiel Treppenläufe, Aufzüge oder Installationsschächte, die der vertikalen Erschließung des Gebäudes dienen.

  • Flächenberechnung nach DIN 277

Die DIN-Norm DIN 277 dient zur Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken oder Teilen von Bauwerken im Hochbau. Die Norm ist insbesondere bei der Flächenermittlung von Gebäuden mit mehreren Nutzungen anzuwenden.