Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) in Rheinland-Pfalz übernehmen Aufgaben des Vermessungs- und Katasteramtes / mehr Bürgernähe und Kompetenz vor Ort / richtungweisend für Deutschland
Wer eine Auskunft aus dem Liegenschaftskataster braucht, etwa für einen Bauantrag, die Abwicklung eines Immobiliengeschäfts oder die Beantragung von Stilllegungs- und Rodungsprämien, muss sich in Rheinland-Pfalz nicht mehr in eine der wenigen Amtsstube bemühen. Möglich wurde dies durch die Novelle des Vermessungsgesetzes vom 2. Mai 2006.
Der neue Service läuft in drei Schritten ab: Zunächst muss der Kunde sein berechtigtes Interesse begründen, sei es als Eigentümer, Nachbar oder potenzieller Kaufinteressent. Anschließend werden die Daten zum betreffenden Grundstück online aufgerufen, als Flurkarte bzw. Lageplan oder als sogenannte Liegenschaftsbeschreibung mit den Angaben über die Eigentümer. Falls gewünscht, wird dieser Auszug aus dem Kataster ausgedruckt. Wenn das berechtige Interesse einmal erklärt ist, können Auskünfte ebenfalls per Telefon oder E-Mail erteilt werden. Die Kosten für die Auszüge richten sich nach der seit August 2014 gültigen Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und gelten gleichermaßen für die ÖbVI und die Ämter.