Merkblatt zur Gebäudeeinmessungspflicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein im Liegenschaftskataster vollständig nachgewiesener Gebäudebestand bildet die Voraussetzung für Planungen und Maßnahmen im privaten aber auch im öffentlichen Bereich, z. B. bei Beleihungen, Baugenehmigungsverfahren, Dorfentwicklungs- und Bauleitplanungen. Um auch Ihr Gebäude in die amtlichen Verzeichnisse und Karten des Liegenschaftskatasters eintragen zu können, bedarf es seiner Einmessung. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 18 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1).

Die Eigentümerinnen und Eigentümer oder die Erbbauberechtigten haben danach spätestens einen Monat nach Fertigstellung des Rohbaus einen Antrag auf Gebäudeeinmessung bei einem rheinland-pfälzischen Vermessungs- und Katasteramt oder bei einer im Lande Rheinland-Pfalz zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem Öffentlich bestellten  Vermessungsingenieur zu stellen. Unterbleibt die Antragstellung, ist das zuständige Vermessungs- und Katasteramt gehalten, die Gebäudeeinmessung von Amts wegen durchzuführen oder im Auftrag durchführen zu lassen.

Die Eigentümerinnen und Eigentümer oder die Erbbauberechtigten sind zur Übernahme der Kosten für die Gebäudeeinmessung verpflichtet. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Herstellungswert und Alter des Gebäudes zum Zeitpunkt der Einmessung, bei Rohbauten nach dem Wert der fertigen baulichen Anlage. Es ist ohne Einfluss auf die Kostenhöhe von wem die Einmessung ausgeführt wird.

Nach Übernahme der Ergebnisse der Gebäudeeinmessung in die Nachweise des Liegenschaftskatasters – erst dann ist die Gebäudeeinmessung abgeschlossen – erhalten Sie mit der Kostenentscheidung einen Auszug aus der aktualisierten Liegenschaftskarte.

Sie erleichtern uns die Arbeit, wenn Sie den Antrag rechtzeitig stellen und das Gebäude zeitnah eingemessen wird. Zur Durchführung der Gebäudeeinmessung bitten wir Sie, den beauftragten Bediensteten das Betreten  Ihres Flurstücks zu ermöglichen.

Berufswege im Dialog

Das Vermessungsbüro Schröder wird an der Veranstaltung „Berufswege im Diaolog“ (5.6.2015 IGS Nieder-Olm) der Wirtschaftsjunioren Rheinhessen/Mainz teilnehmen und kurz über die Aufgaben in einem Vermessungsbüro berichten. Anbei für alle Interresierten die PowerPoint-Präsentation als PDF.

 

Der neue Scanner ist da

IMG_7483Um den Leistungsbereich des 3D-Laserscannings weiter auszubauen und zu intensievieren ist ab sofort der neue FARO Focus3D X 330 Laserscanner im Einsatz. Der FARO Focus3D X 330 wurde speziell für Outdoor-Anwendungen entwickelt. Klein und kompakt, mit einer extra langen Reichweite, integriertem GPS-Empfänger und der Fähigkeit sogar im direkten Sonnenlicht scannen zu können ist er das perfekte Instrument für Vermesser.

 

Distanzgenauigkeit:  ±2 mm

Reichweite von 0,6 m bis zu 330 m

Rauschreduktion um 50%

Weihnachten

Frohe Weihnachten !

Das gesamte Team des Vermessungsbüro wünscht frohe Weihnachten, besinnliche Festtage, einen guten Rutsch und ein erfolgreiches Jahr 2015 !

Neue Homepage ist online !

Endlich ist unsere neue Hompage online. Hier informieren wir Sie über unsere Leistungen und bieten Ihnen die Möglichkeit mit uns in Kontakt zu treten.

Das Büro

Das Vermessungsbüro Schröder wurde im Jahre 1990 von dem ÖbVI Dipl. Ing. Rolf-Dieter Schröder gegründet und wird noch heute von ihm geführt. Es befindet in Ingelheim in der Straße: Am Ikasee 1. Seit dem 1.1.2019 ist sein Sohn, Carsten Schröder, M.Eng. (ebenfalls Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur), in das Geschäft mit eingestiegen und beide bilden eine Sozietät.

Das Büro mit den beiden ÖbVI bearbeitet und begleitet neben der Katastervermessung auch technisch höchst anspruchsvolle Ingenieurvermessungen, Bauvermessungen sowie Wertermittlungen. Aber auch Mietflächenberechnungen und Volumenbrechnungen gehören zum Aufgabenfeld.

 

Rolf-Dieter, Carsten und Elke Schröder

Vermessung mit Präzision und Effizienz

Vermessung mit Präzision und Effizienz

Das Ingenieurbüro, geführt von den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren Dipl. Ing. Rolf-Dieter Schröder und Carsten Schröder, M.Eng., besteht seit 30 Jahren in Ingelheim am Rhein. Mit Präzision, Fachkenntnis, Erfahrung, modernster Technologie und Verantwortungsbewusstsein beraten und bedienen wir unsere Kunden in dem gesamten Themenkomplex Vermessung / Geodäsie, Kataster, Wertermittlung, sowie Grundstücksangelegenheiten. Über unsere genauen Leistungen informieren wir Sie auf unserer Homepage oder sprechen Sie uns gerne gezielt an.

Da in Deutschland die Katasterverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland den Bundesländern untergeordnet ist, können wir Katasterleistungen nur für das Land Rheinland-Pfalz vollbringen. Alle anderen Leistungen bieten wir aber weit über die Grenzen von Rheinland-Pfalz und Deutschland hinaus an. Unser Büro selbst liegt in der Stadt Ingelheim am Rhein, dies ist in direkter Nähe zu den beiden Landeshauptstädten Mainz (RLP) und Wiesbaden (Hessen), den Oberzentren Frankfurt am Main und Darmstadt sowie zu den Mittelzentren Bingen am Rhein, Bad Kreuznach, Alzey, Eltville am Rhein und Rüdesheim am Rhein. Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie Fragen zum Thema Vermessung haben.